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   BAG, 17.11.1955 - 2 AZR 367/54   

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https://dejure.org/1955,480
BAG, 17.11.1955 - 2 AZR 367/54 (https://dejure.org/1955,480)
BAG, Entscheidung vom 17.11.1955 - 2 AZR 367/54 (https://dejure.org/1955,480)
BAG, Entscheidung vom 17. November 1955 - 2 AZR 367/54 (https://dejure.org/1955,480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung der Behördenangestellten - Unbeschränkte Nachprüfbarkeit - Vergütungsgruppen der TOA - Außerkrafttreten tarifvertraglicher Vereinbarung - Gründliche Fachkenntnisse - Vergütungsgruppe 6b - Allseitige Fachkenntnisse - Selbständige Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TO A § 3, Anlage I
    Arbeitsverhältnis: Überprüfung der Eingruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1955, 1227
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Allseitige Fachkenntnisse auf dem gesamten Gebiet der Verwaltung, bei der er arbeitet, sind nicht erforderlich (BAG Urteil vom 17. November 1955 - 2 AZR 367/54 - AP Nr. 7 zu § 3 TOA).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15

    Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter

    Ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßiger Bearbeitung genügt allerdings nicht (vgl. BAG, Urteil vom 17.11.1955 - 2 AZR 367/54, juris).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des

    Allseitige Fachkenntnisse auf dem gesamten Gebiet der Verwaltung, bei der er arbeitet, sind nicht erforderlich (BAG Urteil vom 17. November 1955 - 2 AZR 367/54 - AP Nr. 7 zu § 3 TAO).
  • LAG Brandenburg, 30.07.1999 - 5 Sa 534/98

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Arbeitnehmers; Begriff des Arbeitsvorganges;

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2016 - 8 Sa 153/16

    Eingruppierung einer Verkehrsüberwachungskraft im Außendienst

    Allseitige Fachkenntnisse auf dem gesamten Gebiet der Verwaltung, bei der der Angestellte arbeitet, sind nicht erforderlich (BAG Urteil vom 17. November 1955 - 2 AZR 367/54 - AP Nr. 7 zu § 3 TOA).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2016 - 8 Sa 143/16

    Eingruppierung einer Verkehrsüberwachungskraft im Außendienst

    Allseitige Fachkenntnisse auf dem gesamten Gebiet der Verwaltung, bei der der Angestellte arbeitet, sind nicht erforderlich (BAG Urteil vom 17. November 1955 - 2 AZR 367/54 - AP Nr. 7 zu § 3 TOA).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2016 - 8 Sa 135/16

    Eingruppierung einer Verkehrsüberwachungskraft im Außendienst

    Allseitige Fachkenntnisse auf dem gesamten Gebiet der Verwaltung, bei der der Angestellte arbeitet, sind nicht erforderlich (BAG Urteil vom 17. November 1955 - 2 AZR 367/54 - AP Nr. 7 zu § 3 TOA).
  • LAG Köln, 24.06.2021 - 6 Sa 975/20

    Eingruppierung; TVöD ; EntgO Bund; Darlegung; Abgrenzung der

    Allseitige Fachkenntnisse auf dem gesamten Gebiet der Verwaltung, bei der er arbeitet, sind nicht erforderlich (BAG v. 17.11.1955 - 2 AZR 367/54 -).
  • BAG, 23.10.1957 - 4 AZR 51/55

    Verstoß gegen Treu und Glauben - Dauernde Leistung - Einforderung durch

    Das Berufungsgericht hat nämlich eine eigene Bewertung der Tätigkeit des Klägers nach den Merkmalen der Tarifordnung gar nicht vorgenommen Es hat vielmehr als unstreitig festgestellt, daß der Kläger in dem Zeitraum, auf den sich der Klageanspruch erstreckt, eine den Tätigkeitsmerkmalen der Verg0Gr0 VI b TO A entsprechende Tätigkeit ausgeübt habe« Eine verfahrensrechtliche Rüge ist von der Beklagten insoweit nicht erhoben worden Auf die Auslegung der in den Tätigkeitsmerkmalen der VergGr VI b TOoA enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe kommt es daher nicht an, weil das Berufungsurteil nicht auf einer solchen Auslegung beruht Im übrigen ist die Auf fassung der Beklagten auch irrig, daß für die VergGr VI b TOA gründliche und vielseitige Pachkenntnisse auf dem gesamten Gebiet der Verwaltung, bei der der Angestellte beschäftigt ist, erforderlich seien Vielmehr genügen vielseitige und gründliche Fachkenntnisse auf dem Beschäftigungsgebiet, sofern es sich nicht nur um ein eng umgrenztes Teilgebiet handelt, das nur eine gewisse Routine bei der Bearbeitung regelmäßig gleichgelagerter Fälle erfordert (BAG AP Nr. 7 zu § 3 TOA) Hinsichtlich der Bedeutung des in Nr. 4 a GBO Gemeinden für die Vergütungsgruppen VII bis IV TOA aufgestellten Prüfungserfordernisses steht das Berufungsgericht mit seiner im Tatbestand wiedergegebenen Rechtsansicht zwar in ¥/iderspruch zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts BAG 1, 250 und 2, 285 Doch kommt es hier darauf nicht an Denn jedenfalls verstößt es, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 19a Juni 1957 (vgl Müller-GrÖninger, PraktArbR, Öfftl Recht II (340) Nr. 47, "Der öffentliche Dienst" 1957, S 175) ausgesprochen hat, gegen Treu und Glauben, wenn der Dienstherr dauernd, d h nicht nur vorübergehend, von einem Angestellten zwar Leistungen fordert und entgegennimmt, die den Tätigkeitsmerkmalen einer bestimmten Vergütungsgruppe der Anlage 1 zur TO A entsprechen, ihm die Vergütung gemäß dieser Gruppe aber nur deshalb verweigert, weil der Angestellte eine durch Dienstordnung vorgeschriebene Prüfung nicht abgelegt hat (vgl« hierzu auch Hueck-UipperdQfe Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6« Aufl«, 20 Bd0, S0 369 f«)« Diese Voraussetzungen sind hier nach den tatsächlichen Peststellungen des Berufungsgerichts für den der Klage zugrundeliegenden Zeitraum gegeben« Die Vorinstanzen haben daher jedenfalls im Ergebnis der Klage zu Recht statt gegeben, so daß die Revision der Beklagten zurückzuweisen war«.
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 537/79
    VI b Fallgruppe 1 a BAT "ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigener geistigen Initiative" verlangt und eine leichte geistige Arbeit nicht für ausreichend erachtet (vgl. auch BAG 50, 229 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 25 BAT 1975) Mit Recht weist das Landesarbeitsgericht weiter unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung darauf hin, daß "selbständige Leistungen" eine Gedankenarbeit erfordern, die im Rahmen der vorausgesetzten Fachkenntnisse' hinsichtlich des einzuschlagenden Weges wie der zu findenden Ergebnisse eine eigene Beurteilung und eigene Entscheidung enthalten (vgl. BAG AP Nr. 27 zu §§ 22, 23 BAT) und routinemäßige Arbeiten, die gerade keine derartigen selbständigen Leistungen erkennen lassen, nicht genügen (vgl. BAG AP Nr. 7 zu § 3 TOA).
  • BAG, 24.01.1962 - 4 AZR 480/60

    Routinemäßig - Einreihung eines Büroangestellten - Bürodienst - Gründliche

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